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21/08/2010
Verleihartikel: Änderung im Umsatzsteuergesetz für Leistungsempfänger aus Drittländern

Laut dem Bundesgesetzblatt vom 16. Juni, Paragraph 3a, Absatz 16 des Umsatzsteuergesetzes, verlagert sich bei der Vermietung von beweglichen, körperlichen Gegenständen (wie zum Beispiel im Skiverleih) der Leistungsort vom Drittland ins Inland. Die Mieterlöse an Personen aus Drittländern sind daher ab sofort ebenfalls in Österreich steuerbar.


Download: Bundesgesetzblatt


 
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